Wir helfen gerne
Unsere Kunden
Die Tafel steht für Humanität, Gerechtigkeit und Solidarität
Allgemeine Informationen
Nach unserer Satzung sollen die gesammelten Nahrungsmittel an Bedürftige , z.B. Obdachlose, Arme, Waisen, Kranke oder Behinderte abgegeben werden.
Deshalb benötigen wir bei der ersten Anmeldung, neben einem gültigen Ausweis, zum Nachweis der Bedürftigkeit einen amtlichen Bescheid über den Bezug von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG oder Leistungen nach dem AsylbLG.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellen wir Ihnen für zwei Euro einen Tafelausweis aus, den Sie zur Lebensmittelausgabe benötigen.
Der Termin zum Ausstellen der Tafelausweise ist jeden Montag, von 11 bis 12:30 Uhr im Tafelhaus.
Neben den oben angegebenen Unterlagen bringen Sie bitte ein Lichtbild mit – es muss kein Passfoto sein.
Mit der folgenden Erklärung zum Tafelausweis müssen Sie einverstanden sein und diese unterschreiben.

